Rostiges Wasser: Mietminderung möglich
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Rostiges Wasser: Angemessene Mietminderung möglich
Dass ein durch Rost mehr oder weniger stark verschmutztes Leitungswasser den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen kann, dürfte an sich nicht weiter überraschend sein. Knifflig wird es, wenn es darum geht, die Höhe der Mietminderung richtig einzuschätzen. In besonders extremen Fällen kann die Miete um bis zu ein Fünftel gekürzt werden, in der Regel sind jedoch marginale Minderungssätze üblich.

Im vorliegenden Fall war die Qualität des Leitungswassers zwar nur unwesentlich durch Rostablagerungen gemindert, der Mangel war dem Vermieter jedoch ein halbes Jahr lang bekannt, ohne dass dieser sich der Sache annahm. Daher drohte der Mieter die Einbehaltung eines bestimmten Anteils der monatlichen Miete an. Das AG Görlitz teilte die Ansicht des Mieters, sah in diesem Fall jedoch eine Mietminderung von nur 1,9 % als angemessen an (Amtsgericht Görlitz, 3 C 1347/96).

 

» Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z