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Vermieter muss Stellfläche bereitstellen |
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Restmüll: Vermieter muss Stellfläche bereitstellen
Sofern die örtliche Müllsatzung die Trennung von Restmüll
vorsieht, muss der Vermieter seinen Mietern auch einen
geeigneten Platz auf dem Grundstück nennen, wo die Mülltonne
aufgestellt werden kann. Ein Vermieter war der Meinung, er
könne einem seiner Mieter das Aufstellen der Restmülltonne
in einem der angemieteten Räumlichkeiten vorschreiben. Der
Mieter reagierte darauf mit der Einbehaltung von damals 100
D-Mark von der regulären Miete.
Der erzürnte Vermieter kam dem Wunsch nach einer Mülltonne
an geeigneter Stelle widerwillig nach und platzierte diese
direkt neben den angemieteten Geschäftsräumen des Mieters.
Außerdem machte er seinem Ärger mit der Aufschrift
“Psychiater hilft“ Luft.
Das Gericht entschied, dass der Mieter zwar zur
Mietminderung berechtigt war, jedoch nur um 50 D-Mark. Die
Richter wiesen den Vermieter darauf hin, dass er eine Fläche
für die Restmüllentsorgung frei halten müsse, damit
öffentliche Pflichten vom Mieter wahrgenommen werden können.
Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass die Aufschrift
“Psychiater hilft“ als Beleidigung anzusehen ist
(Amtsgericht Bueckeburg, Az. 73 C 348/99). |
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