Reparaturen - Wohnung - Mietrecht A-Z
 
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Reparaturen
Die Wohnung einer Mieterin war seit tagen kalt. Sie beauftragte einen Installateur, der die Heizung reparieren sollte. Den Rechnungsbetrag forderte sie vom Vermieter zurück. Ohne Erfolg. Denn lässt ein Mieter eigenmächtig einen Mangel beseitigen, ohne dass der Vermieter in Verzug ist oder die umgehende Behebun des Mangels zur Erhaltung der Mietsache nötig ist. hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenübernahme (Az. VIII 222/06).

 
 
 
 
 
 

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