Mietrecht - Renovierungsklausel Anwaltskosten
 
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Renovierungsklausel Anwaltskosten
Unwirksame Renovierungsklausel: Vermieter zahlt Mieteranwalt
Der ehemalige Mieter verlangte von seinem früheren Vermieter die Erstattung von Anwaltskosten für die Prüfung einer Renovierungsklausel. Kurz vor seinem Auszug war der Mieter der Mietwohnung von der Hausverwaltung angeschrieben worden. Durch das Schreiben wurde er aufgefordert, entsprechend der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag vor Auszug eine Endrenovierung durchzuführen. Zur Prüfung legte der Mieter den Mietvertrag einem Rechtsanwalt vor. Das Ergebnis war das der Rechtsanwalt die Schönheitsreparaturklausel für unwirksam erklärte. Der Mieter zog vor Gericht da sich der Vermieter weigerte die Anwaltskosten zu erstatten.

Der Vermieter wurde vom Kammergericht in Berlin dazu verurteilt, dem Mieter die Anwaltskosten zu erstatten. Der Grund war das in der streitigen Renovierungsklausel starre Fristen vorgesehen wahren. Der Mieter wurde von der Hausverwaltung im Namen des Vermieters aufgefordert, die Schönheitsreparaturklausel zu beachten. Dadurch hatte der Mieter einen Grund einen Rechtsanwalt aufzusuchen. (KG, Urteil v. 18.05.2009, Az. 8 U 190/08).

 

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