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Mietrecht -
Renovierungsklausel Anwaltskosten |
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Renovierungsklausel Anwaltskosten
Unwirksame Renovierungsklausel: Vermieter zahlt Mieteranwalt
Der ehemalige Mieter verlangte von seinem früheren Vermieter
die Erstattung von Anwaltskosten für die Prüfung einer
Renovierungsklausel. Kurz vor seinem Auszug war der Mieter
der Mietwohnung von der Hausverwaltung angeschrieben worden.
Durch das Schreiben wurde er aufgefordert, entsprechend der
Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag vor Auszug eine
Endrenovierung durchzuführen. Zur Prüfung legte der Mieter
den Mietvertrag einem Rechtsanwalt vor. Das Ergebnis war das
der Rechtsanwalt die Schönheitsreparaturklausel für
unwirksam erklärte. Der Mieter zog vor Gericht da sich der
Vermieter weigerte die Anwaltskosten zu erstatten.
Der Vermieter wurde vom Kammergericht in Berlin dazu
verurteilt, dem Mieter die Anwaltskosten zu erstatten. Der
Grund war das in der streitigen Renovierungsklausel starre
Fristen vorgesehen wahren. Der Mieter wurde von der
Hausverwaltung im Namen des Vermieters aufgefordert, die
Schönheitsreparaturklausel zu beachten. Dadurch hatte der
Mieter einen Grund einen Rechtsanwalt aufzusuchen. (KG,
Urteil v. 18.05.2009, Az. 8 U 190/08). |
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