Reinigung Öltank - Wohnung - Mietrecht A-Z
 
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Reinigung Öltank - Vermieter zahlt die Reinigung
Öltanks werden gereinigt, damit die Heizungsanlage auch weiterhin funktioniert. Die Kosten für eine Reinigung können deshalb nicht auf die Mieter umgelegt werden, sie gelten als Instandsetzungskosten. Das Gericht sah die Reinigung als Maßnahme, die der Erhaltung der Gebäudetechnik dient - und deshalb gehöre sie zu den Pflichten des Vermieters. Mit diesem Richterspruch endete ein Prozess vor dem Amtsgericht Speyer (Az. 33 C 126/07)

 
 
 
 
 
 
 

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