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Räumungsfrist -
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Räumungsfrist
Die Räumungsfrist soll Mieter vor unbilligen Härten
schützen. Ein Antrag auf Räumungsfrist kann gestellt werden,
wenn ein Mieter gegen eine erhaltene Kündigung klagt, er
muss allerdings vor Abschluss der letzten mündlichen
Verhandlungsrunde gestellt werden. Auch eine Fristlose
Kündigung durch den Vermieter oder eine eigene Kündigung
seitens des Mieters schließt die Gewährung einer
Räumungsfrist nicht generell aus. Eine Verlängerung der
Räumungsfrist ist ebenfalls möglich, gegebenenfalls auch
mehrfach.
Die Räumungsfrist beträgt in der Regel 2 – 12 Monate,
abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten im Einzelfall. Das
Gericht kann die Gewährung der Räumungsfrist aber auch an
verschiedene Bedingungen knüpfen, z.B. Begleichung der
Mietschulden nach einer fristlosen Kündigung aufgrund von
Mietrückständen. Als Gründe für eine Räumungsfrist werden
von den Gerichten vor allem zu befürchtende Obdachlosigkeit,
Schwangerschaft oder vergleichbare Härtefälle anerkannt. Ein
genereller Anspruch auf eine Räumungsfrist besteht
allerdings nicht. |
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