Mietrecht A-Z - Radon
 
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Radon
Befindet sich in der Atemluft Radon, kann dies die Gesundheit gefährden. Radon ist nach dem Rauchen der Hauptverursacher von Lungenkrebs, wobei das Krebsrisiko vom Ausmaß der Radonbelastung in der Raumluft abhängig ist. Wie viel Radon sich in der Raumluft befindet, ist wiederum davon abhängig, wie viel Radon im Erdboden vorhanden ist. Radon kann vom Erdboden aus über undichte Stellen in den Keller und in die Wohnung gelangen. In einigen Regionen kommt mehr, in anderen weniger Radon vor. Ein besonders starkes Radonvorkommen ist in Gebieten mit uranhaltigem Gesteinsuntergrund anzutreffen. Wie im Erzgebirge, im Thüringer Wald, in der Oberpfalz und im Bayrischern Wald.

In Deutschland wird der Strahlenschutz durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK) reglementiert. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt für Wohnräume, dass einen Jahresmittelwert der Konzentration von Radon bis 250 Bq/m3 nicht überschritten werden sollte. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen werden ab einer Konzentration von 1000 Bq/m3 empfohlen. Generell wird dabei empfohlen, dass in Gebieten, in denen es ein erhöhtes Radon-Vorkommen gibt, neue Häuser radongeschützt gebaut werden sollten. Dabei orientieren sich die baubiologischen Richtwerte für Radon an den durchschnittlichen Jahresmittelwerten im Freien (Bodennähe ca. 15 Bq/m3). Schwache Anomalien treten ab 20 Bq/m3 auf und als Extremwert gilt eine Konzentration über 200 Bq/m3.

 

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