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Prozesskostenhilfe
soll Mietern helfen |
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Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe soll Mietern helfen notfalls auch vor
Gericht zu ihrem Recht kommen zu können. Bei einem
Gerichtsverfahren handelt es sich in der Regel um eine mehr
oder weniger kostspielige Angelegenheit, die sich nicht
jeder Mieter ohne Weiteres leisten kann. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Mieter als Kläger oder Angeklagter
auftritt.
Die Prozesskostenhilfe muss beim Amtsgericht eingereicht
werden, das dann über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe
entscheidet. Bei dieser Beurteilung kommt es sehr stark
darauf an, ob bei der sich abzeichnenden Gerichtsverhandlung
ausreichende Aussicht auf Erfolg für den Antragsteller, also
den Mieter, besteht. Das Amtsgericht entscheidet darüber
hinaus auch, ob die Prozesskostenhilfe als Zuschuss gezahlt
wird oder ob diese in bis zu 48 Monatsraten wieder
zurückbezahlt werden muss. Hierbei kommt es auf die
allgemeinen Vermögensverhältnisse des Antragstellers an,
z.B. Verdienst, Sparguthaben etc.
Die Kosten des Prozessgegners müssen im Falle einer
gerichtlichen Niederlage aber in jedem Fall selbst und in
voller Höhe getragen werden. Diese Tatsache unterscheidet
die Prozesskostenhilfe von der Rechtsschutzversicherung.
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