Provision - Mietrecht von A bis Z
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Provision
Makler als Eigentümer hat keinen Anspruch auf Provision III ZR 41/03 – LG Wiesbaden, AG Bad Schwalbach (23.10.2003)

Ein Makler hat laut § 2, Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 Wohnungsvermittlungsgesetz keinen Anspruch auf Provision, wenn er selbst Miteigentümerin einer vermittelten Wohnung ist.

Der Kläger suchte eine Wohnung für seine Tochter, die ihm von der Beklagten auch vermittelt werden konnte. Die vom Kläger überwiesene Maklerprovision betrug damals 2.760,80 DM inklusive Umsatzsteuer. Im Nachgang wurde dann bekannt, dass die Beklagte an der Eigentümergesellschaft der vermieteten Wohnung beteiligt war, als diese vermittelt wurde. Zwar wurde die Wohnung bereits zwei Jahre vor der Vermittlung anderweitig verkauft, die entsprechende Eintragung im Grundbuch erfolgte jedoch erst über ein Jahr nach der erfolgreichen Vermittlung

Dem Kläger steht die Erstattung der Provision inklusive Zinsen zu, da es für eine solche Forderung der Maklerin keine Berechtigung gab. Das Recht auf Provision wurde dadurch ausgeschlossen, weil sie Miteigentümerin
 der Wohnung zum Zeitpunkt der Vermittlung gewesen ist.

1. Die Maklerin hat dem Kläger im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die betreffende Wohnung vermittelt.

2. Die Beklagte hat der Tochter des Klägers zwar zweifelsfrei mittels einer Zeitungsanzeige die Wohnung angeboten. Da sie aber zu diesem Zeitpunkt noch als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen war, ist es nicht relevant, dass die Wohnung bereits zwei Jahre zuvor verkauft wurde.

Der Gesetzgeber richtet sich dabei ausschließlich danach, wer rechtliches Eigentum an einer Sache besitzt, daher ist auch die bereits erfolgte Bezahlung durch den Wohnungskäufer ohne Bedeutung. Der Provisionsausschluss kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Eigentumsverhältnisse eindeutig und zweifelsfrei aus der Eintragung im Grundbuch hervorgehen. Das so genannte wirtschaftliche Eigentum kann deshalb beim Provisionsausschluss nicht herangezogen werden, da dieses vom Mieter nicht ohne Weiteres feststellbar ist. Der Mieter konnte kaum wissen, dass die betreffende Wohnung bereits vor zwei Jahren verkauft wurde, ohne dass der Eigentümerwechsel durch Eintragung im Grundbuch notariell beurkundet wurde.

 » Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z