Mietrecht A-Z - Pflegefall
 
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Pflegefall
Ein Vermieter kann nur unter bestimmten Umständen seinem Mieter den Mietvertrag kündigen. Dies ist beispielsweise bei einem Eigenbedarf des Vermieters der Fall. Ein Mieter kann gegen die Eigenbedarfskündigung aber angehen und auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses beharren, wenn die optimale Versorgung und Pflege von einem Angehörigen des Mieters nur dann möglich ist, wenn er in der derzeitigen Mietwohnung wohnen kann. So entschied das Amtsgericht im Lübeck in einem Urteil vom 26. September 2002 (Az: 27 C 1621/02)

 

 

 

Im Bezug auf die Kündigungsfristen des Mieters gibt es bei Vorliegen des Pflegefalls ebenfalls Ausnahmen. Ist der Mieter ein Pflegefall und aufgrund dessen gezwungen in einem Seniorenheim oder Pflegeheim unter zu kommen, ist eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter berechtigt, so das Amtsgericht Münster in einem Urteil vom 16. März 2000 (Az: 54 C 6052/99) und auch das Amtsgericht Altötting entschied in einem Urteil vom 14. Februar 1997 ( Az: 2 C 3625/96) für den Mieter.

 

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