Pflanzen: Rückschnitt reicht nicht aus
 
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Pflanzen: Rückschnitt reicht nicht aus
Während bei normalen Pflanzen je nach Bedarf ein regelmäßiger Rückschnitt durch den Eigentümer ausreicht, sofern diese auf das Nachbargrundstück übergreifen, gilt dies für Rankpflanzen nicht.

Das Landgericht Berlin behandelte einen Fall, bei dem wilder Wein sich nicht mehr nur auf der Hausfassade des Eigentümers ausbreitete, sondern sich inzwischen auch schon am Haus des Nachbarn zu schaffen machte. Der Nachbar zeigte sich zunächst noch kulant und bat den Eigentümer höflich, den wilden Wein zurückzuschneiden, was dieser auch anstandslos machte. Zum Streit kam es erst, als sich der Übergriff des wilden Weins in immer kürzeren Intervallen wiederholte und der Nachbar die Rodung, also die vollständige Entfernung der Rankpflanze einforderte.

Dem Besitzer der Rankpflanze ging das deutlich zu weit, so dass das LG Berlin eine Entscheidung herbeiführen musste. Die Richter gaben dabei dem Nachbar Recht und begründeten dies damit, dass es diesem nicht zuzumuten sei, immer wieder die Entfernung des wilden Weins von seiner Hauswand zu verlangen. Darüber hinaus wurde das Interesse des Nachbarn am Schutz seiner Hausfassade von den Richtern über das Interesse des Pflanzenbesitzers gestellt (Landgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2007, Az. 53 S 122/06).

 

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