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Pflanzen: Rückschnitt reicht nicht aus |
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Pflanzen: Rückschnitt reicht nicht
aus
Während bei normalen Pflanzen je nach Bedarf ein
regelmäßiger Rückschnitt durch den Eigentümer ausreicht,
sofern diese auf das Nachbargrundstück übergreifen, gilt
dies für Rankpflanzen nicht.
Das Landgericht Berlin behandelte einen Fall, bei dem wilder
Wein sich nicht mehr nur auf der Hausfassade des Eigentümers
ausbreitete, sondern sich inzwischen auch schon am Haus des
Nachbarn zu schaffen machte. Der Nachbar zeigte sich
zunächst noch kulant und bat den Eigentümer höflich, den
wilden Wein zurückzuschneiden, was dieser auch anstandslos
machte. Zum Streit kam es erst, als sich der Übergriff des
wilden Weins in immer kürzeren Intervallen wiederholte und
der Nachbar die Rodung, also die vollständige Entfernung der
Rankpflanze einforderte.
Dem Besitzer der Rankpflanze ging das deutlich zu weit, so
dass das LG Berlin eine Entscheidung herbeiführen musste.
Die Richter gaben dabei dem Nachbar Recht und begründeten
dies damit, dass es diesem nicht zuzumuten sei, immer wieder
die Entfernung des wilden Weins von seiner Hauswand zu
verlangen. Darüber hinaus wurde das Interesse des Nachbarn
am Schutz seiner Hausfassade von den Richtern über das
Interesse des Pflanzenbesitzers gestellt (Landgericht
Berlin, Urteil v. 27.02.2007, Az. 53 S 122/06). |
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