|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Perönlichkeitsrecht: Kameras an Haustüren |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Persönlichkeitsrecht: |
|
Anbringen von Kameras an Haustüren nicht erlaubt
Das OLG Karlsruhe ( OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 64/97, WM 2000,
128) kam zu dem Ergebnis, dass das Installieren von
Videokameras im Eingangsbereich vor Haustüren nicht
statthaft ist. Der Grund, aus dem die Kameras platziert
werden, spielt dabei keine Rolle. Es ist also unerheblich,
ob die Kameras nur der eigenen Sicherheit dienen sollen oder
aus reiner Neugierde eingesetzt werden, was ohnehin
unzulässig ist.
Im vorliegenden Fall waren zwei Häuser nur über einen
gemeinsamen Fußweg erreichbar. Einer der Hausbesitzer
brachte auf seinem Grundstücksteil Kameras an, um das
Geschehen auf dem Fußweg zu dokumentieren. Da die Kameras
aber automatisch alle Personen aufnahmen, die eines der
Häuser betreten oder verlassen, teilte das Gericht die
Meinung des Klägers, der sich in seiner Privatsphäre
verletzt sah.
Die Richter stellten darüber hinaus klar, dass es irrelevant
sei, ob die Kameraaufnahmen archiviert oder sofort wieder
gelöscht würden (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, 7 A
80/00) |
|
|
|
|
|
|