Parkettfussboden - Mietrecht von A bis Z

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Parkettfussboden
Ein Parkettboden zählt zur Gruppe der gehobenen Ausstattungen innerhalb einer Wohnung. Dementsprechend pfleglich ist der Boden vom Mieter zu behandeln. Da alle Parkettböden einer natürlichen Abnutzung unterliegen und diese sich nach einigen Jahren auch am äußeren Erscheinungsbild ablesen lässt, müssen diese in regelmäßigen Abständen abgeschliffen und die Versiegelung aufgefrischt werden. Die Gerichtsurteile sind diesbezüglich nicht einheitlich, im Schnitt kann von einer Erneuerungspflicht nach 15 Jahren ausgegangen werden.

Da es sich dabei nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine Instandsetzung handelt, ist es Aufgabe des Vermieters diese Maßnahme zu veranlassen und auch zu bezahlen. Dieser Pflicht kann sich der Vermieter auch nicht durch eine entsprechend lautende Formularklausel entziehen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass der Mieter die Beschädigung bzw. die Abnutzung nicht durch unsachgemäßen Gebrauch begünstigt hat. Die Beweislast liegt beim Vermieter.

Parkettböden
In den allermeisten Fällen haben Altbauwohnungen kleinere Defizite, die vom Mieter hinzunehmen sind. So hat er keinen Anspruch auf Mietminderung o. ä. wenn die älteren Parkettböden knarren, solange sich dies im üblichen Rahmen hält. Es ist hierbei völlig gleichgültig, ob die Geräusche vom Bodenbelag selbst oder von Unterkonstruktionen ausgehen und ob die Geräusche durch deren Alter oder deren Verarbeitung verursacht werden. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Juli 2004 Az: VIII ZR 281/03)

Die Gerichte sind sich darüber einig, dass da Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden nicht zu Schönheitsreparaturen zählt. Ebenfalls ist ein Mieter laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nicht zu einer solchen Reparaturarbeit verpflichtet, auch wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde, eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. (Oberlandesgericht Hamm RE NJW-RR 1991, 844 / Landgericht Berlin , Urteil 11. Februar 1992, Az: 65 S 176/91 / Amtsgericht Münster, Urteil 28. Juni 2002, Az: 3 C 1206/02 / Landgericht Osnabrück, Urteil vom 6. Juni 2001, Az: 1 S 1099/00)

 

 » Mietrecht A-Z