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Ortsübliche Vergleichsmiete
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Ortsübliche Vergleichsmiete
Das Wesen der ortsüblichen Vergleichsmiete wird in § 558,
Absatz 2 BGB näher erläutert. Die ortsübliche
Vergleichsmiete wird in jeder Gemeinde nach denselben
Kriterien erstellt. Zu diesen Kriterien zählen beispielsweise Bauart, Ausstattung, Größe und Lage der
Wohnungen im entsprechenden Gebiet. |
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Ortsübliche Vergleichsmiete
In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete fließen
alle Neuverträge und Mieterhöhungen der vergangenen vier
Jahre ein. Ausgenommen sind hierbei die Mietpreise für
Sozialwohnungen oder andere preisgebundene Wohneinheiten
sowie Mietwohnungen, deren Mietpreis seit mindestens vier
Jahren unverändert geblieben ist.
Gerade der Ausschluss der preisbeständigen Mietwohnungen von
der ortsüblichen Vergleichsmiete ist den Mieterverbänden
schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Bisher sah sich der
Gesetzgeber aber nicht zu einer Änderung dieser Situation
veranlasst, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete
dadurch wohl eher Sinken würde, worüber sich die Mieter
natürlich sehr freuen würden.
Ermittlung der ortsüblichen
Miete
Wenn ein Vermieter die Miete erhöhen möchte, dann kann er
sich auf den ortsüblichen Mietzins berufen. Dieser Wert ist
aber nicht in allen Gemeinden verfügbar. Normalerweise wird
die ortsübliche Miete so errechnet, dass zum Vergleich alle
Mietpreisvereinbarungen der vergangenen vier Jahre
herangezogen werden, also alle neuen Mietverträge der
Gemeinde sowie alle Mietpreiserhöhungen in diesem Zeitraum.
Für den Vermieter erschließt sich damit die Möglichkeit, den
ortsüblichen Mietzins selbstständig zu ermitteln. Allerdings
ist es möglich, dies von einem Sachverständigen durchführen
zu lassen, sofern es zu einem Streit zwischen Vermieter und
Mieter bezüglich der Höhe des Mietzinses geht. In der Praxis
berufen sich die Vermieter allerdings meist auf
Vergleichsobjekte.
Dazu werden die Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen
herangezogen. Wichtig ist es, dass diese Vergleichswohnungen
in der gleichen Gemeinde liegen wie die Wohnung, um deren
Miete es geht. |
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