Ortsübliche Vergleichsmiete

 
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Ortsübliche Vergleichsmiete
Das Wesen der ortsüblichen Vergleichsmiete wird in § 558, Absatz 2 BGB näher erläutert. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in jeder Gemeinde nach denselben Kriterien erstellt. Zu diesen Kriterien zählen beispielsweise Bauart, Ausstattung, Größe und Lage der Wohnungen im entsprechenden Gebiet.

 

Ortsübliche Vergleichsmiete
In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete fließen alle Neuverträge und Mieterhöhungen der vergangenen vier Jahre ein. Ausgenommen sind hierbei die Mietpreise für Sozialwohnungen oder andere preisgebundene Wohneinheiten sowie Mietwohnungen, deren Mietpreis seit mindestens vier Jahren unverändert geblieben ist.

Gerade der Ausschluss der preisbeständigen Mietwohnungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist den Mieterverbänden schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Bisher sah sich der Gesetzgeber aber nicht zu einer Änderung dieser Situation veranlasst, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch wohl eher Sinken würde, worüber sich die Mieter natürlich sehr freuen würden.

Ermittlung der ortsüblichen Miete
Wenn ein Vermieter die Miete erhöhen möchte, dann kann er sich auf den ortsüblichen Mietzins berufen. Dieser Wert ist aber nicht in allen Gemeinden verfügbar. Normalerweise wird die ortsübliche Miete so errechnet, dass zum Vergleich alle Mietpreisvereinbarungen der vergangenen vier Jahre herangezogen werden, also alle neuen Mietverträge der Gemeinde sowie alle Mietpreiserhöhungen in diesem Zeitraum.
Für den Vermieter erschließt sich damit die Möglichkeit, den ortsüblichen Mietzins selbstständig zu ermitteln. Allerdings ist es möglich, dies von einem Sachverständigen durchführen zu lassen, sofern es zu einem Streit zwischen Vermieter und Mieter bezüglich der Höhe des Mietzinses geht. In der Praxis berufen sich die Vermieter allerdings meist auf Vergleichsobjekte.
Dazu werden die Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen herangezogen. Wichtig ist es, dass diese Vergleichswohnungen in der gleichen Gemeinde liegen wie die Wohnung, um deren Miete es geht.

 

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