Ofen - Mietrecht A-Z
 
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Ofen / Ölofen
Relikte aus alten Zeiten, dass sind Ölöfen, die doch vereinzelt in Wohnungen anzutreffen sind. Damit musste sich auch das Amtsgericht Tostedt auseinander setzen und ist der Meinung, dass eine mit Ölöfen beheizte Wohnung nicht den heutigen Vorstellungen an angemessenen Wohnraum darstellt. In einem konkreten Fall konnte eine Drei-Zimmer-Wohnung lediglich von einem Zimmer aus, durch einen Ölofen beheizt werden. Ob das Zimmer mit Ofen ausreichend warm war, sei einmal dahingestellt, aber die beiden anderen Zimmer hatten keine Heizmöglichkeit, was nicht dem heutigen Wohnstandard entspricht. Grundsätzlich sieht das Mietrecht aber keinen Anspruch des Mieters auf eine Modernisierung der Wohnung vor.

Dies bezieht sich darauf, dass der Vermieter nicht verpflichtet werden kann, die Wohnung immer auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Das Amtsgericht Tostedt entschied in einem Beschluss vom 156. März 2000, das ein Mieter, der in einer Wohnung wohnt, in der die heutigen Grundstandards nicht gegeben sind, und er auf eigene Kosten eine Modernisierung anbietet, mietrechtlich auch einen Anspruch darauf hat (Az: 18 C 102/98).Der Vermieter selbst kann im Mietrecht nur zur Instandhaltung der Ölöfen verpflichtet werden. Dies gehört zu seiner allgemeinen Instandhaltungspflicht und bezieht sich im Fall von Ölöfen darauf, dass diese nach dem jeweiligen Stand der Technik einwandfrei funktionieren müssen.

 

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