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Mietrecht A-Z - Obstbäume spritzen |
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Obstbäume dürfen nur auf eigenem
Grundstück gespritzt werden
Beim Spritzen von Obstbäumen dürfen grundsätzlich
nur solche Chemikalien Verwendung finden, die nach deutschem
Gesetz zugelassen sind. Ferner dürfen die Grundstücke der
Nachbarschaft nicht direkt oder indirekt in Mitleidenschaft
gezogen werden, also auch nicht durch Substanzen, die mit
dem Wind oder dem Regenwasser auf das nachbarliche
Grundstück gelangen können. |
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Obstbäume dürfen nur auf eigenem Grundstück gespritzt werden
Werden die Chemikalien durch fahrlässiges Handeln
dennoch auf ein benachbartes Grundstück, so kann sich der
Betroffene zunächst schriftlich an den Verursacher wenden.
Zeigt auch diese Mahnung keine Wirkung, so sind die
Unterlassungserklärung oder ein Schlichtungsverfahren die
weiterführenden Schritte, bevor der Streitfall schließlich
vor Gericht landet.
Der Gartenbesitzer, der die Chemikalien ausgebracht hat,
muss auch für die Folgen von Verätzungen, Allergien oder
sonstigen Erkrankungen bei Menschen oder Tieren aufkommen,
sofern ein Zusammenhang mit dem Spritzen von Obstbäumen
nachgewiesen werden kann. |
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