Mietrecht A-Z - Obstbäume spritzen
 
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Obstbäume dürfen nur auf eigenem Grundstück gespritzt werden
Beim Spritzen von Obstbäumen dürfen grundsätzlich nur solche Chemikalien Verwendung finden, die nach deutschem Gesetz zugelassen sind. Ferner dürfen die Grundstücke der Nachbarschaft nicht direkt oder indirekt in Mitleidenschaft gezogen werden, also auch nicht durch Substanzen, die mit dem Wind oder dem Regenwasser auf das nachbarliche Grundstück gelangen können.

 

 

 

Obstbäume dürfen nur auf eigenem Grundstück gespritzt werden
Werden die Chemikalien durch fahrlässiges Handeln dennoch auf ein benachbartes Grundstück, so kann sich der Betroffene zunächst schriftlich an den Verursacher wenden. Zeigt auch diese Mahnung keine Wirkung, so sind die Unterlassungserklärung oder ein Schlichtungsverfahren die weiterführenden Schritte, bevor der Streitfall schließlich vor Gericht landet.

Der Gartenbesitzer, der die Chemikalien ausgebracht hat, muss auch für die Folgen von Verätzungen, Allergien oder sonstigen Erkrankungen bei Menschen oder Tieren aufkommen, sofern ein Zusammenhang mit dem Spritzen von Obstbäumen nachgewiesen werden kann.

 

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