Nichtigkeiten: Mietminderungen
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Nichtigkeiten: Kleine Mängel können zu Mietminderungen führen
Viele Mieter empfinden einen Verlust des Wohnwertes, auch wenn der jeweilige Mangel allgemein eher als Nichtigkeit angesehen wird. Sollten solche Fälle vor Gericht landen, kann eine Klage auf Mietminderung durchaus Aussicht auf Erfolg haben, wie die folgenden Beispiele zeigen. Fenster aus Isolierglas, die häufig beschlagen sind, können mit 5 % Mietminderung zu Buche schlagen (AG Kassel). Eine Mietminderung in derselben Höhe wurde bei fehlender Haustürklingel bei einem Neubau (AG Potsdam) und bei mangelhaftem Fernsehempfang (LG Berlin) zugebilligt. 3 % Mietminderung sind bei einer rauen Innenbeschichtung der Badewanne drin (LG München). Ebenfalls 3 % Mietminderung wird für verstopfte Abflüsse oder beschädigte Haustüren gewährt (LG Stuttgart). Undichte Briefkästen dürfen immerhin noch mit einer Mietminderung in Höhe des gesetzlichen Skontos geltend gemacht werden (AG Schöneberg).

 

» Mietrecht A-Z


 

Abstand  •  Betriebskosten  •  Kaution  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen