Nasse Post: Marginale Mietminderung möglich
 
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Nasse Post: Marginale Mietminderung möglich
Das Amtsgericht Mainz ist der Meinung, dass ein undichter Briefkasten, der die zugestellte Post nicht vor eindringendem Regenwasser schützen kann, betroffene Mieter zu einer Mietminderung von 1 % berechtigt. Ein Mieter habe Anspruch auf einen “funktionstüchtigen Briefkasten“, wie es in der Urteilsbegründung der Mainzer Richter ausgedrückt wurde (Amtsgericht Mainz, 8 C 98/96).

 
 
 
 
 
 
 

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