Nachmieter Nebenkosten - Mietrecht
 
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Nachmieter

Entgegen der irrigen Annahme, dass ein Mieter jederzeit aus einem bestehenden Mietverhältnis aussteigen kann, wenn er seinem Vermieter mindestens drei potenzielle Nachmieter vorgestellt hat, ist dem nicht so. Die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses durch den Mieter muss auf Interessen zurückzuführen sein, die über den Interessen des Vermieters liegen. Dies ist beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort der Fall, nicht aber, wenn es nur um finanzielle Vorteile aufgrund einer in Aussicht stehender günstigeren Wohnung geht.

Eine Regelung über Nachmieter kann allerdings auch im Mietvertrag geregelt werden. Hierbei werden echte von unechten Nachmieterklauseln unterschieden. Die echte Nachmieterklausel gibt dem Mieter das Recht, das bestehende Mietverhältnis auf einen Nachmieter seiner Wahl zu übertragen. Der Vermieter kann in diesem Fall nicht widersprechen. Zu beachten ist allerdings, dass der Nachmieter keinen neuen Vertrag mit dem Vermieter schließt, sondern lediglich das bisherige Mietverhältnis zu denselben Konditionen übernimmt.

Bei der unechten Nachmieterklausel hat der Vermieter das Recht, sein Veto gegen einen vorgeschlagenen Nachmieter einzulegen. Daher handelt es sich dabei um eine eher schwammige Angelegenheit, die in der Praxis keine wirkliche Sicherheit bietet, im Bedarfsfall auch wirklich vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen zu können.

 

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