Nachmieter: Vermieter muss mitspielen
 
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Nachmieter: Vermieter muss mitspielen
Der Deutsche Mieterbund und die entsprechende Eigentümerorganisation Haus & Grund weisen in einer gemeinsamen Erklärung auf einen weit verbreiteten Irrglauben hin. Ein Vermieter ist entgegen dem allgemeinen Volksglauben keineswegs dazu verpflichtet, den bisherigen Mieter ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser ihm drei zumutbare Nachmieter vorstellt.

Ulrich Ropertz, der beim DMB für Rechtsfragen zuständig ist, verweist die sogenannte 3-Nachmieter-Regel ins Reich der Fabel und betont, dass es diese nicht gibt und auch in der Vergangenheit nicht gegeben hat. Der Mieter ist bei einer vorzeitigen Kündigung also auf den guten Willen des Vermieters angewiesen, schließlich sei Vertrag immer noch Vertrag, wie auch Wolf-Bodo Friers von Haus & Grund die Sachlage treffend beschreibt.

Der Gesetzgeber sieht dabei nur zwei Ausnahmen vor. Die erste Möglichkeit ist, die “3-Nachmieter-Regel“ ausdrücklich zum Gegenstand des Mietvertrags zu machen, wodurch diese Verbindlichkeit erlangt. Außerdem kann der Mieter in bestimmten Fällen einen Härtefall geltend machen, so z.B. bei einer schweren Erkrankung, einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Geburt eines Kindes, die die bisherige Wohnung zu klein werden lässt. Aber auch dann muss der Nachmieter erstens zumutbar sein und zweitens den bisherigen Mietvertrag nach Punkt und Komma übernehmen.

 

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