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Nachmieter: Vermieter muss mitspielen |
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Nachmieter: Vermieter muss
mitspielen
Der Deutsche Mieterbund und die entsprechende
Eigentümerorganisation Haus & Grund weisen in einer
gemeinsamen Erklärung auf einen weit verbreiteten Irrglauben
hin. Ein Vermieter ist entgegen dem allgemeinen Volksglauben
keineswegs dazu verpflichtet, den bisherigen Mieter ohne
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem
Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser ihm drei zumutbare
Nachmieter vorstellt.
Ulrich Ropertz, der beim DMB für Rechtsfragen zuständig ist,
verweist die sogenannte 3-Nachmieter-Regel ins Reich der
Fabel und betont, dass es diese nicht gibt und auch in der
Vergangenheit nicht gegeben hat. Der Mieter ist bei einer
vorzeitigen Kündigung also auf den guten Willen des
Vermieters angewiesen, schließlich sei Vertrag immer noch
Vertrag, wie auch Wolf-Bodo Friers von Haus & Grund die
Sachlage treffend beschreibt.
Der Gesetzgeber sieht dabei nur zwei Ausnahmen vor. Die
erste Möglichkeit ist, die “3-Nachmieter-Regel“ ausdrücklich
zum Gegenstand des Mietvertrags zu machen, wodurch diese
Verbindlichkeit erlangt. Außerdem kann der Mieter in
bestimmten Fällen einen Härtefall geltend machen, so z.B.
bei einer schweren Erkrankung, einem Wechsel des
Arbeitsplatzes oder der Geburt eines Kindes, die die
bisherige Wohnung zu klein werden lässt. Aber auch dann muss
der Nachmieter erstens zumutbar sein und zweitens den
bisherigen Mietvertrag nach Punkt und Komma übernehmen.
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