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Nachbar mit
Kind: Kinder kein Mietminderungsgrund
Ein Mieter war scheinbar der Ansicht, dass Kinder
in der Nachbarschaft ein berechtigter Grund seien, einen
Teil der Miete einzubehalten. Dies hatte er jedenfalls
getan, nachdem im selben Mietshaus eine Familie mit Kindern
eingezogen war.
Der geprellte Vermieter zog umgehend vor
Gericht, wo er auch Recht bekam. Die Richter am Amtsgericht München
reagierten mit Kopfschütteln und Unverständnis und stellten
klar, dass es menschenverachtend und absurd sei, Kinder als
Grund für eine Mietminderung anzusehen.
Der so in die Schranken verwiesene Mieter versuchte, sich
mit dem Argument, eine “kinderfreie Zone“ sei ihm beim
Auszug durch die Maklerin garantiert worden, aus der Affäre
zu ziehen. Die Richter unterbreiteten dem Mieter dagegen den
Vorschlag, sich eine frei stehende und abgelegene Bleibe
fernab von jeglichem Kinderlärm zu suchen (Amtsgericht
München, 412 C 23697/99). |