Kinder in der Nachbarschaft
 
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Nachbar mit Kind: Kinder kein Mietminderungsgrund
Ein Mieter war scheinbar der Ansicht, dass Kinder in der Nachbarschaft ein berechtigter Grund seien, einen Teil der Miete einzubehalten. Dies hatte er jedenfalls getan, nachdem im selben Mietshaus eine Familie mit Kindern eingezogen war.

Der geprellte Vermieter zog umgehend vor Gericht, wo er auch Recht bekam. Die Richter am Amtsgericht München reagierten mit Kopfschütteln und Unverständnis und stellten klar, dass es menschenverachtend und absurd sei, Kinder als Grund für eine Mietminderung anzusehen.

Der so in die Schranken verwiesene Mieter versuchte, sich mit dem Argument, eine “kinderfreie Zone“ sei ihm beim Auszug durch die Maklerin garantiert worden, aus der Affäre zu ziehen. Die Richter unterbreiteten dem Mieter dagegen den Vorschlag, sich eine frei stehende und abgelegene Bleibe fernab von jeglichem Kinderlärm zu suchen (Amtsgericht München, 412 C 23697/99).

 

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