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Mülltrennung - Müll kontrollieren
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Mülltrennung - Müll darf durch Vermieter kontrolliert werden
Wie der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az. 10 S
1684/06) urteilte, hat der Vermieter das Recht
einzuschreiten, wenn seine Mieter in der Mülltrennung
nachlässig sind. Er kann dafür die von der Gemeinde für das
jeweilige Mietshaus aufgestellten Restabfallbehälter
untersuchen lassen. Abfälle oder Wertstoffe wie
beispielsweise Papier, Altglas oder Verpackungsmaterial, die
nicht in die Restmülltonne gehören, dürfen entnommen werden.
Ein Vermieter hatte eine Spezialfirma beauftragt die Abfälle
in den Müllbehältern einer Wohnanlage vor Ort zu trennen.
Die Ausführung dieses Auftrages hat die Stadt Mannheim dem
Dienstleistungsunternehmen untersagt. In dieser nachträglich
vorgenommenen Mülltrennung sahen die Richter jedoch keine
Verletzung geltenden Rechts. Im Prinzip wäre es schließlich
die Aufgabe der Mieter alle Wertstoffe sauber vom Restmüll
zu trennen und in die jeweils dafür vorgesehenen
Spezialcontainer zu werfen. |
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