Modernisierung Heizungsanlage, Heizung

 
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Vermieter verklagte Mieter auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme
In einem Mietshaus sollte die 30 Jahre alte Heizungsanlage, die aus Nachtspeicheröfen bestand, gegen eine neue Zentralheizung ausgetauscht werden. Der Vermieter ist per Gesetz zu einem Austausch bis 2020 verpflichtet, wollte dies aber bereits früher tun. Er informierte die Mieter dementsprechend. Ein Mieter weigerte sich jedoch, den Arbeiten in seiner Wohnung zuzustimmen. Der Vermieter verklagte diesen Mieter auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme.

Das AG Frankfurt gab dem Vermieter mit Urteil vom 06.05.10 unter Az. 33 C 4250/09 recht. Der Mieter muss diese Arbeiten dulden, denn der Vermieter ist gemäß EnEV 2009 dazu verpflichtet, die Nachtspeicherheizung bis 2020 außer Betrieb zu nehmen. Dass er dieser Verpflichtung vorzeitig nachkommen wollte, muss der Mieter hinnehmen. Das AG Frankfurt sah es sogar als nicht entscheidend an, ob § 554 Abs. 2 BGB eingehalten wurde.

 
 

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