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Modernisierung Heizungsanlage, Heizung
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Vermieter verklagte Mieter auf
Duldung der Modernisierungsmaßnahme
In einem Mietshaus sollte die 30 Jahre alte
Heizungsanlage, die aus Nachtspeicheröfen bestand, gegen
eine neue Zentralheizung ausgetauscht werden. Der Vermieter
ist per Gesetz zu einem Austausch bis 2020 verpflichtet,
wollte dies aber bereits früher tun. Er informierte die
Mieter dementsprechend. Ein Mieter weigerte sich jedoch, den
Arbeiten in seiner Wohnung zuzustimmen. Der Vermieter
verklagte diesen Mieter auf Duldung der
Modernisierungsmaßnahme.
Das AG Frankfurt gab dem Vermieter mit Urteil vom 06.05.10
unter Az. 33 C 4250/09 recht. Der Mieter muss diese Arbeiten
dulden, denn der Vermieter ist gemäß EnEV 2009 dazu
verpflichtet, die Nachtspeicherheizung bis 2020 außer
Betrieb zu nehmen. Dass er dieser Verpflichtung vorzeitig
nachkommen wollte, muss der Mieter hinnehmen. Das AG
Frankfurt sah es sogar als nicht entscheidend an, ob § 554
Abs. 2 BGB eingehalten wurde. |
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