Mietrecht A-Z - Mobilfunkantennen
 
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Mobilfunkantennen
Vermieter sind dazu befugt, ihren Mietern Mobilfunkantennen auf das Dach zu montieren. Ob ein Vermieter auf dem Dach eines Miethauses eine Mobilfunkantenne installiert, bleibt ihm freigestellt. Die Mieter können nichts entgegensetzen, solange die entsprechenden Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof. In diesem Fall verklagten mehrere Mieter von Dachgeschosswohnungen ihren Vermieter. Sie klagten auf Unterlassung einer Installation und in Betriebnahme einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach. Einer dieser Kläger war bettlägerig und auf einen Herzschrittmacher angewiesen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab.

 

 

 

Mobilfunkantennen
Entscheidend dafür war ein Sachverständigengutachten. Dieses sagte aus, dass die Strahlungsgrenzwerte gemäß der Bundesimmissions-schutzverordnung nicht über dem Grenzwert liegen. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren, die trotz Einhaltung der Grenzwerte auftreten können, vor. Zudem wurde auch die Störfestigkeit von Herzschrittmachern durch die Einhaltung der Grenzwerte nicht beeinträchtigt. Landgericht Duisburg, Urteil vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 13 T 28/06

 

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