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Mietrecht A-Z - Mobilfunkantennen |
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Mobilfunkantennen
Vermieter sind dazu befugt, ihren Mietern Mobilfunkantennen
auf das Dach zu montieren. Ob ein Vermieter auf dem Dach
eines Miethauses eine Mobilfunkantenne installiert, bleibt
ihm freigestellt. Die Mieter können nichts entgegensetzen,
solange die entsprechenden Grenzwerte für Immissionen
eingehalten werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof. In
diesem Fall verklagten mehrere Mieter von
Dachgeschosswohnungen ihren Vermieter. Sie klagten auf
Unterlassung einer Installation und in Betriebnahme einer
Mobilfunksendeanlage auf dem Dach. Einer dieser Kläger war
bettlägerig und auf einen Herzschrittmacher angewiesen. Der
Bundesgerichtshof wies die Klage ab. |
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Mobilfunkantennen
Entscheidend dafür war ein Sachverständigengutachten. Dieses
sagte aus, dass die Strahlungsgrenzwerte gemäß der
Bundesimmissions-schutzverordnung nicht über dem Grenzwert
liegen. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über
Gesundheitsgefahren, die trotz Einhaltung der Grenzwerte
auftreten können, vor. Zudem wurde auch die Störfestigkeit
von Herzschrittmachern durch die Einhaltung der Grenzwerte
nicht beeinträchtigt. Landgericht Duisburg, Urteil vom
24.03.2006, Aktenzeichen: 13 T 28/06 |
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