Mietspiegel Urheberrecht

 
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Grundsätzlich sind öffentliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen frei von Urheberrechten.

Eine Gemeinde veröffentlichte in 2008 allerdings einen Mietspiegel mit dem Hinweis auf das Urheberrecht.

Die Broschüre umfasste 20 Seiten und war mit einer Schutzgebühr belegt. Gegen das Urheberrecht klagte ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Vermieter mehrerer Wohnungen innerhalb der Gemeinde war.

Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 14.07.10 unter Az. 4 U 24/10 jedoch gegen den Vermieter.

Denn der Mietspiegel wurde als Sammlung statistischer Daten eingeordnet und dient damit nicht nur der Kenntnisnahme durch die Allgemeinheit.

 
 

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