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Mietrecht A-Z - Mietschuldenfreiheit |
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Mietschuldenfreiheit
Eine Mietschuldenfreiheit muss schriftlich vom Vermieter
bestätigt werden. Ein Mieter hat das Recht vom Vermieter
nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung
über Mietschuldenfreiheit zu verlangen. Dies hat das
Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen entschieden. In diesem
Fall waren die Parteien wegen diverser Schönheitsreparaturen
und dem eventuell daraus entstandenen Schadensersatz
uneinig. Für ihren künftigen Vermieter benötigten die Mieter
eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sie
mietschuldenfrei sind. Zunächst ging der Vermieter davon
aus, er sei nicht dazu verpflichtet. |
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Mietschuldenfreiheit
Schließlich erstellte er trotzdem eine Bestätigung mit dem
Hinweis auf noch ausstehende Prozess- und Gerichtskosten. Da
die Mieter damit nicht einverstanden waren, klagten sie.
Laut Gericht hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf
Ausstellung einer derartigen Bescheinigung. Dieser Anspruch
folgt aus § 241, Absatz 2, Bundesgesetzbuch. Die
Bescheinigung ist eine Nebenpflicht des Mietvertrages.
Anderweitige, noch vorhandene Verbindlichkeiten, darf der
Vermieter allerdings auch angeben. Amtsgericht
Berlin-Hohenschönhausen, Urteil vom 30.03.2006,
Aktenzeichen: 16 C 239/05 |
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