Mietrecht A-Z - Mietschuldenfreiheit
 
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Mietschuldenfreiheit
Eine Mietschuldenfreiheit muss schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Ein Mieter hat das Recht vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit zu verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen entschieden. In diesem Fall waren die Parteien wegen diverser Schönheitsreparaturen und dem eventuell daraus entstandenen Schadensersatz uneinig. Für ihren künftigen Vermieter benötigten die Mieter eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sie mietschuldenfrei sind. Zunächst ging der Vermieter davon aus, er sei nicht dazu verpflichtet.

 

 

 

Mietschuldenfreiheit
Schließlich erstellte er trotzdem eine Bestätigung mit dem Hinweis auf noch ausstehende Prozess- und Gerichtskosten. Da die Mieter damit nicht einverstanden waren, klagten sie. Laut Gericht hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstellung einer derartigen Bescheinigung. Dieser Anspruch folgt aus § 241, Absatz 2, Bundesgesetzbuch. Die Bescheinigung ist eine Nebenpflicht des Mietvertrages. Anderweitige, noch vorhandene Verbindlichkeiten, darf der Vermieter allerdings auch angeben. Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen, Urteil vom 30.03.2006, Aktenzeichen: 16 C 239/05

 

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