Mietrecht A-Z - Mietrückstand Kündigung
 
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Mietrückstand Kündigung
Weil ein Mieter sich über längere Zeit im Mietrückstand befand, kündigte ein Vermieter diesem fristlos. Da sich der Rückstand des Mieters in der Zwischenzeit auf 25 Cent reduziert hatte, hielt er die anschließende Räumungsklage des Vermieters für nicht rechtmäßig. Dass auch ein geringfügiger Rückstand von wenigen Cents einen Vermieter zur Räumung berechtigen kann, entschied daraufhin ein Berliner Gericht. Wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist, ist eine Kündigung rechtmäßig.

Wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten oder mehr schuldig bleibt, ist eine Kündigung ebenfalls zulässig. Wenn ein Mieter spätestens zwei Monate nach Klageerhebung den Mietrückstand ausgleicht, entfällt der Kündigungsgrund. Im vorliegenden Fall musste der Mieter seine Wohnung
dennoch räumen, da er seine Mietschulden auch nach der fristlosen Kündigung nicht vollständig beglichen hatte, schließlich fehlten noch 25 Cent (AG Tempelhof-Kreuzberg, Az. 15 C 553/06).

 

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