|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Mietrecht A-Z - Mietrückstand Kündigung |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Mietrückstand Kündigung
Weil ein Mieter sich über längere Zeit im Mietrückstand
befand, kündigte ein Vermieter diesem fristlos. Da sich der
Rückstand des Mieters in der Zwischenzeit auf 25 Cent
reduziert hatte, hielt er die anschließende Räumungsklage
des Vermieters für nicht rechtmäßig. Dass auch ein
geringfügiger Rückstand von wenigen Cents einen Vermieter
zur Räumung berechtigen kann, entschied daraufhin ein
Berliner Gericht. Wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen an
zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer
Monatsmiete im Rückstand ist, ist eine Kündigung rechtmäßig.
Wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum zwei
Monatsmieten oder mehr schuldig bleibt, ist eine Kündigung
ebenfalls zulässig. Wenn ein Mieter spätestens zwei Monate
nach Klageerhebung den Mietrückstand ausgleicht, entfällt
der Kündigungsgrund. Im vorliegenden Fall musste der Mieter
seine Wohnung
dennoch räumen, da er seine Mietschulden auch nach der
fristlosen Kündigung nicht vollständig beglichen hatte,
schließlich fehlten noch 25 Cent (AG Tempelhof-Kreuzberg, Az.
15 C 553/06). |
|
|
|
|
|
|