Mietrecht A-Z - Mietrechtsreform
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Mietrechtsreform
Seitdem die Mietrechtsreform am 1. September 2001 in Kraft getreten ist, gibt es für Mietverhältnisse sehr viele neue Regelungen. Einige Neuerungen sind dabei sehr umstritten, vor allem auf der Vermieterseite gibt es immer wieder Spannungen, da sich viele Vermieter durch die Paragrafen benachteiligt fühlen. Kritisiert werden dabei besonders die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter.
 

 

 

 

Eine weitere Neuerung der Mietrechtsreform besteht darin, dass die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter sein muss. Und dass die Miete in einem Zeitraum von drei Jahren nur noch um höchstens 20 Prozent erhöht werden darf. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass behinderte Mieter die Zustimmung zu einem Umbau in eine barrierefreie Wohnung einfordern können. Diesen Umbau müssen sie dann aber aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Des Weiteren gibt es den einfachen Zeitmietvertrag nicht mehr. Er wurde durch den qualifizierten Zeitmietvertrag ersetzt, in dem ein Grund für die Befristung des Mietverhältnisses genannt werden muss. Ziel der Mietrechtsreform war es, das Mietrecht zu vereinfachen und damit Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden, damit auch die Gerichte entlastet werden. Viele Experten sind einhellig der Meinung, dass dies in keiner Weise gelungen ist.

Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z