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Mietrecht A-Z - Mietrechtsreform |
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Mietrechtsreform
Seitdem die Mietrechtsreform am 1. September 2001 in Kraft
getreten ist, gibt es für Mietverhältnisse sehr viele neue
Regelungen. Einige Neuerungen sind dabei sehr umstritten,
vor allem auf der Vermieterseite gibt es immer wieder
Spannungen, da sich viele Vermieter durch die Paragrafen
benachteiligt fühlen. Kritisiert werden dabei besonders die
unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und
Vermieter.
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Eine weitere Neuerung der Mietrechtsreform besteht darin,
dass die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate
nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter sein muss.
Und dass die Miete in einem Zeitraum von drei Jahren nur
noch um höchstens 20 Prozent erhöht werden darf. Eine
weitere Neuerung besteht darin, dass behinderte Mieter die
Zustimmung zu einem Umbau in eine barrierefreie Wohnung
einfordern können. Diesen Umbau müssen sie dann aber aus
ihrer eigenen Tasche bezahlen. Des Weiteren gibt es den
einfachen Zeitmietvertrag nicht mehr. Er wurde durch den
qualifizierten Zeitmietvertrag ersetzt, in dem ein Grund für
die Befristung des Mietverhältnisses genannt werden muss.
Ziel der Mietrechtsreform war es, das Mietrecht zu
vereinfachen und damit Streitigkeiten zwischen Mietern und
Vermietern zu vermeiden, damit auch die Gerichte entlastet
werden. Viele Experten sind einhellig der Meinung, dass dies
in keiner Weise gelungen ist. |
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