Mietminderung Leerstand

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Mietminderung wegen Leerstand unzulässig
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied im Mai 2010, dass der Mieter von Gewerberäumen nicht zur Minderung berechtigt, wenn ein in einem Einkaufszentrum gelegenes Ladenlokal einen Umsatzrückgang erleidet. Das Düsseldorfer Gericht entschied so über die Klage eines Mieters, dessen Cafe benachteiligt war, weil im Einkaufszentrum aufgrund eines hohen Leerstands einen geringerer Kundenzulauf zu verbuchen war.
 

Der Mieter hatte die Miete gemindert und damit begründet, dass sein Umsatz im Vergleich zur Eröffnungsphase des Einkaufszentrums, erheblich zurückgegangen sei. Diese Begründung wollte der Vermieter nicht akzeptieren und klagte daher auf Zahlung der rückständigen Miete. Damit hatte er Erfolg, denn die Richter des Oberlandesgerichts verurteilten den Mieter zur Zahlung der rückständigen Miete. Durch den allgemeinen Leerstand in dem Einkaufszentrum, stellt der Umsatzrückgang keinen Mangel des angemieteten Ladenlokals dar.

Der Umsatzrückgang ist nicht in der Eigenschaften der Mieträumen begründet, sondern durch mittelbare Einwirkungen entstanden. Derartige negative Einwirkungen fallen in den Risikobereich des Mieters. Der Vermieter hat dies nicht zu verantworten (OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.10, Az. 24 U 195/09).

 
 

Mietrecht A-Z