Mieterhöhung Sozialwohnung: Mieterhöhung bei Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau

 
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Nach den Bestimmungen eines den Vermieter bindenden Fördervertrages darf dieser von Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein keine höhere Miete als die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau verlangen. Besteht eine Regelung im Mietvertrag, nach der der Mieter mit Wohnberechtigungsschein die Minderung der vereinbarten Miete auf eine niedrigere Durchschnittsmiete verlangen kann, ist diese Regelung rechtens. Auch wenn es sich um die Situation handelt, dass eine Erhöhung der Durchschnittsmiete anliegt, und es gibt eine Regelung im Mietvertrag, ist diese wirksam.

 
 
 
 
 
 
 
 

Mietrecht