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Mietrecht A-Z - Mieter Schadensersatz |
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Mieter Schadensersatz
Im Jahr 1997 mietete eine Ärztin in einem
Gewerbezentrum Gewerberäume an. Eine
Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 4,50 DM/m2 wurde im
Mietvertrag vereinbart. Den damaligen durchschnittlichen
Nebenkosten für Gewerberäume entsprach diese Vorauszahlung.
Mehr als das Doppelte der vereinbarten Vorauszahlung
betrugen später allerdings die tatsächlichen Kosten. In
Kenntnis dessen war der Vermieter.
Im Jahr 2004 forderte der Vermieter von der Mieterin eine
Nachzahlung in Höhe von mehr als 23.000 €, nachdem er
nachträglich über die Vorauszahlungen seit Mietbeginn
abgerechnet hatte. Dass die Kosten unverhältnismäßig seien,
entgegnete die Mieterin und verweigerte die Zahlung. Dass
die Nebenkosten überwiegend durch die vereinbarten
Vorauszahlungen abgedeckt sind, davon sei sie bei Abschluss
des Mietvertrages ausgegangen. Das Landgericht Berlin
verurteilte die Mieterin daraufhin zur Zahlung von lediglich
5.204,40 €. Die Mieterin hatte nach Ansicht der Berliner
Instanz gegen den Vermieter einen Schadensersatzanspruch.
Dieser konnte dem Nachzahlungsanspruch des Vermieters
entgegengehalten werden. Denn wenn der Vermieter beim
Abschluss des Mietvertrages schuldhaft fehlerhafte Angaben
gemacht hat und dies für den Mieter von Bedeutung gewesen
ist, kann ein Mieter Schadensersatz verlangen. Auch durch
eine unrichtige Aussage zur Höhe der zu erwartenden
Nebenkosten kann solch eine falsche Angabe definiert werden.
Dass auch bei seriöser Kalkulation von Vorauszahlungen die
tatsächlichen Nebenkosten höher ausfallen können, musste bei
der Berechnung des Schadens aber berücksichtigt werden.
Durch die Richter wurde dann der zulasten der Mieterin zu
berücksichtigende Aufschlag mit 20% angesetzt, was im
Ergebnis 5.104,40 € ausmachte (LG Berlin, Urteil vom
28.2.2007, Az. 34 O 155/05). |
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