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Mietrecht A-Z - Messis |
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Messis
Messis leben in einem unvorstellbaren Dreck, denn
hier stapelt sich auf dem Fußboden in ihrer Wohnung aller
möglicher Unrat, wie Flaschen, Kartons, Plastiksäcke und
Zeitschriften. Auch Kleidungsstücke und Essensreste liegen
in allen Ecken der Wohnung herum. Das sich hieraus ein
unerträglicher Geruch ergibt, ist jedem einleuchtend. Dies
veranlasst viele Vermieter dazu, die sofortige und damit
fristlose Kündigung gegen den Messi auszusprechen. In einem
solchen Fall entschied ein deutsches Gericht allerdings „der
Messi darf vorerst bleiben“ und befand, dass die
Messiwohnung kein ausreichender Grund für eine
Wohnungskündigung war.
Begründet
wurde dies damit, dass es sich nicht um biologischen Müll
gehandelt hatte. Die zumutbaren Grenzen für einen Vermieter
seien erst dann erreicht, wenn der Geruch, der aus der
betreffenden Mietwohnung strömt, eine Außenwirkung entfalte.
Damit ist gemeint, dass der unangenehme Geruch im
Treppenhaus deutlich wahrnehmbar ist. Anmerkung: vgl.
fristlose Kündigung u.U. gerechtfertigt bei Ablagerung von
biologisch Müll, wegen Ungeziefergefahr durch ein Urteil des
Amtsgerichts München vom 12. Dezember 2002 (Az: 453 C
29264/02). |
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