Messgerät Wärmeverbrauch Wohnungen

 
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Wenn der Eigentümer einer Immobilie die Nebenkostenabrechnung in der Gestalt transparenter gestalten möchte, dass der Wärmeverbrauch den Wohnungen über ein separates Messgerät genauer zugeordnet werden kann, dann mus der Mieter dies akzeptieren.

Das ist aus § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu entnehmen. Das auch einem beauftragten Handwerker aus diesem Grund der Zutritt zur gemieteten Wohnung gestattet werden muss hat der BGH mit Az VIII ZR 170/09 entschieden.

 
 
 
 
 
 
 
 

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