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Mietrecht A-Z - Lichtverschmutzung |
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Lichtverschmutzung
Im vorliegenden Fall hat der Besitzer eines
Einfamilienhauses in ruhiger Wohngegend nachträglich eine
gläserne Dachgaube angebaut. Nicht der hässliche Anblick
tagsüber, obwohl ja Geschmäcker verschieden sind, sondern
vielmehr die Tatsache, dass diese Gaube nachts sehr hell
erleuchtet ist, bewegte den Nachbarn dazu, vor Gericht zu
ziehen. Der geplagte Nachbar konnte abends schon nicht
einmal den herrlichen Anblick von seinem Balkon mehr
genießen, da das Licht so grell war, dass er sich um seinen
in § 141 der Bayerischen Verfassung verankertes Recht auf
Naturgenuss gebracht führte. Da es immer weniger Gebiete
gibt, wo es nachts noch dunkel ist, wird dieses Phänomen als
„Lichtverschmutzung“ bezeichnet. |
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