Mietminderung bei braunem Leitungswasser
 
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Leitungswasser: Mietminderung bei braunem Leitungswasser
Offensichtlich verunreinigtes Leitungswasser kann laut einem Urteil des Landgerichts Hanau zu einer Mietminderung von 20 % berechtigen. Ein Saunabetreiber hatte von sich aus 20 % der Pacht einbehalten, nachdem in der von ihm betriebenen Sauna in den Räumen eines kommunalen Hallenbads nach dem Aufdrehen des Hahns mehrere Minuten lang nur braunes Wasser floss.

Die Gemeinde zog gegen diese eigenmächtige Entscheidung vor Gericht und argumentierte damit, dass das durch Rost- und Schleimablagerungen beeinträchtigte Leitungswasser immer noch der Trinkwasserverordnung entsprochen habe. Die Richter am LG Hanau maßen diesem Argumentation, unabhängig von seiner Richtigkeit, allerdings keine Bedeutung bei. Braunes Wasser sei mit “den ästhetischen Wünschen und Bedürfnissen eines durchschnittlichen Saunabesuchers“ nicht vereinbar, wie es in der Urteilsbegründung wörtlich hieß. Der vom Pächter einbehaltene Anteil von 20 % der Gesamtpacht sei daher rechtens, so die Richter (Landgericht Hanau, 7 O 1037/99).

 

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