Lebensgemeinschaft & Mietvertrag
 
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Lebensgemeinschaft: Lebenspartner kann in Mietvertrag eintreten
Im Falle des Todes des Hauptmieters, kann der Lebenspartner jederzeit in den Mietvertrag eintreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Ehepaar, eine eheähnliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung auf eheähnlicher Basis handelt. Dies hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, es sei dann lediglich noch darüber zu befinden, ob es sich um eine eheähnliche Beziehung gehandelt habe oder nicht, so die Bundesrichter.

 

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