Laute Musik
 
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Laute Musik
Laute Musik ist wohl das Streitthema Nummer eins unter Nachbarn. Vor allem wenn es in den Familien Jungendliche in der Pubertät gibt, die ihre Stimmung am besten dadurch ausdrücken können, dass sie den Lautstärkeregler bis zum Anschlag nach rechts aufdrehen. Anders als bei Geschrei von Kleinkindern, müssen hier belästigte Nachbarn nicht so tolerant sein. Stört eine solche Lärmbelästigung erheblich, müssen die Nachbarn diesen Krach nicht dulden. Erlaubt ist nur ein Musikhören in Zimmerlautstärke, wobei das Landgericht in Hamburg sogar in einem Urteil definiert hat, wie laut Zimmerlautstärke ist (Az.: 317 T 48/95).

 

 

 

Laute Musik
Die Richter waren hier der Meinung, dass die Lautstärkeregelung nicht in Dezibel erfolgen muss. Nach ihrer Ansicht ist die Zimmerlautstärke überschritten, wenn man die Musik recht deutlich in der Nachbarwohnung hören kann. Jedoch bedeutet Zimmerlautstärke auch nicht, dass man außerhalb des Zimmers, in dem die Stereoanlage an ist, gar nichts mehr hört. Ein befriedigendes Hörerlebnis muss dem Musikliebhaber schon ermöglicht werden. Wird die Musik aber lauter als die normalen Wohngeräusche, dann ist die Zimmerlautstärke überschritten. Im übrigen müssen Nachbarn auch zu bestimmten Anlässen, wie einem Geburtstag nicht den hohen Geräuschpegel der Musik hinnehmen.

 

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