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Laute Musik
Laute Musik ist wohl das Streitthema Nummer eins unter
Nachbarn. Vor allem wenn es in den Familien Jungendliche in
der Pubertät gibt, die ihre Stimmung am besten dadurch
ausdrücken können, dass sie den Lautstärkeregler bis zum
Anschlag nach rechts aufdrehen. Anders als bei Geschrei von
Kleinkindern, müssen hier belästigte Nachbarn nicht so
tolerant sein. Stört eine solche Lärmbelästigung erheblich,
müssen die Nachbarn diesen Krach nicht dulden. Erlaubt ist
nur ein Musikhören in Zimmerlautstärke, wobei das
Landgericht in Hamburg sogar in einem Urteil definiert hat,
wie laut Zimmerlautstärke ist (Az.: 317 T 48/95). |
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Laute Musik
Die Richter waren hier der Meinung, dass die
Lautstärkeregelung nicht in Dezibel erfolgen muss. Nach
ihrer Ansicht ist die Zimmerlautstärke überschritten, wenn
man die Musik recht deutlich in der Nachbarwohnung hören
kann. Jedoch bedeutet Zimmerlautstärke auch nicht, dass man
außerhalb des Zimmers, in dem die Stereoanlage an ist, gar
nichts mehr hört. Ein befriedigendes Hörerlebnis muss dem
Musikliebhaber schon ermöglicht werden. Wird die Musik aber
lauter als die normalen Wohngeräusche, dann ist die
Zimmerlautstärke überschritten. Im übrigen müssen Nachbarn
auch zu bestimmten Anlässen, wie einem Geburtstag nicht den
hohen Geräuschpegel der Musik hinnehmen. |
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