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Kündigung Mietvertrag: Wann und wie dürfen Mieter kündigen? |
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Bei der Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags haben
Mieter die gleichen formalen Anforderungen zu erfüllen wie
der Vermieter. Daher muss die Kündigung schriftlich
erfolgen, an alle Vermieter adressiert sein und von allen
Mietern persönlich unterschrieben werden. So erklärt es der
Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Nicht ausreichend ist
eine Kündigung am Telefon, per Fax oder per E-Mail. Jedoch
müssen Mieter, anders als Vermieter, in ihrer Kündigung
keine Gründe nennen. Jedoch müssen auch Mieter
Kündigungsfristen einhalten.
Nach dem Deutschen Mieterbund in Berlin können Mieter mit
einer Frist von drei Monaten kündigen. Sofern im Mietvertrag
nichts anderes vereinbart ist, muss die Kündigung immer zum
Monatsende erfolgen. Dem Vermieter muss die Kündigung bis
zum dritten Werktag des Monats zugehen, sofern der aktuelle
Monat noch bei der Dreimonatsfrist mitzählen soll. Wenn der
Mieter also beispielsweise zum 30. April kündigen und
ausziehen, dann muss er seinem Vermieter die Kündigung
spätestens am 3. Februar zugänglich machen. |
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