Kündigung Mietvertrag: Wann und wie dürfen Mieter kündigen?
 
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Bei der Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags haben Mieter die gleichen formalen Anforderungen zu erfüllen wie der Vermieter. Daher muss die Kündigung schriftlich erfolgen, an alle Vermieter adressiert sein und von allen Mietern persönlich unterschrieben werden. So erklärt es der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Nicht ausreichend ist eine Kündigung am Telefon, per Fax oder per E-Mail. Jedoch müssen Mieter, anders als Vermieter, in ihrer Kündigung keine Gründe nennen. Jedoch müssen auch Mieter Kündigungsfristen einhalten.

Nach dem Deutschen Mieterbund in Berlin können Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, muss die Kündigung immer zum Monatsende erfolgen. Dem Vermieter muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats zugehen, sofern der aktuelle Monat noch bei der Dreimonatsfrist mitzählen soll. Wenn der Mieter also beispielsweise zum 30. April kündigen und ausziehen, dann muss er seinem Vermieter die Kündigung spätestens am 3. Februar zugänglich machen.

 

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