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Mietrecht -
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Komposthaufen darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht zum
Anlegen eines Komposthaufens. Dabei sind jedoch spezielle
Regelungen zu beachten, die je nach Bundesland variieren
können und beispielsweise darüber entscheiden, welche
Abfälle kompostiert werden dürfen oder wie der Komposthaufen
zu belüften ist.
Der Komposthaufen darf aber keinesfalls zu einer
unzumutbaren Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft
werden. Ferner sollte der Komposthaufen nicht unmittelbar an
der Grundstücksgrenze installiert werden, sofern es auf dem
eigenen Grundstück noch andere geeignete Plätze für einen
Komposthaufen gilt. Im Zweifelsfall haben Nachbarn auch die
Möglichkeit, eine Beseitigungs- oder Unterlassungsklage
gegen einen Komposthaufen anzustrengen, der eine unzumutbare
Geruchsbelästigung darstellt. |
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Komposthaufen darf spielende Kinder
nicht beeinträchtigen
Das Anlegen eines Komposthaufens im eigenen
Garten ist ein Recht, das einem Grundstückseigentümer von
Dritten grundsätzlich nicht streitig gemacht werden kann. Es
ist allerdings darauf zu achten, dass der Komposthaufen an
geeigneter Stelle angebracht wird und, sofern möglich, ein
gewisser Abstand zu den Nachbargrundstücken gewahrt bleibt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe
des Komposthaufens auch Spielstätten von Kindern befinden,
da beim Kompostieren von Abfällen mit Beeinträchtigungen in
Form von Insekten und speziellen Gerüchen zu rechnen ist. LG
München I, Az. 23 O 14452/86 |
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