Mietrecht - Komposthaufen
 
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Komposthaufen darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht zum Anlegen eines Komposthaufens. Dabei sind jedoch spezielle Regelungen zu beachten, die je nach Bundesland variieren können und beispielsweise darüber entscheiden, welche Abfälle kompostiert werden dürfen oder wie der Komposthaufen zu belüften ist. Der Komposthaufen darf aber keinesfalls zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung für die Nachbarschaft werden. Ferner sollte der Komposthaufen nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze installiert werden, sofern es auf dem eigenen Grundstück noch andere geeignete Plätze für einen Komposthaufen gilt. Im Zweifelsfall haben Nachbarn auch die Möglichkeit, eine Beseitigungs- oder Unterlassungsklage gegen einen Komposthaufen anzustrengen, der eine unzumutbare Geruchsbelästigung darstellt.

 

 

 

Komposthaufen darf spielende Kinder nicht beeinträchtigen
Das Anlegen eines Komposthaufens im eigenen Garten ist ein Recht, das einem Grundstückseigentümer von Dritten grundsätzlich nicht streitig gemacht werden kann. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der Komposthaufen an geeigneter Stelle angebracht wird und, sofern möglich, ein gewisser Abstand zu den Nachbargrundstücken gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe des Komposthaufens auch Spielstätten von Kindern befinden, da beim Kompostieren von Abfällen mit Beeinträchtigungen in Form von Insekten und speziellen Gerüchen zu rechnen ist. LG München I, Az. 23 O 14452/86

 

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