Mietrecht - Kleinkinder
 
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Spielende Kinder müssen beaufsichtigt werden
Kleinkinder müssen auch und vor allem beim Spielen außerhalb des eigenen Grundstücks unter ständiger Aufsicht stehen. Da Kinder im Alter von zwei Jahren nicht in der Lage sind, mögliche Gefahrenquellen richtig einzuschätzen, haftet der Aufsichtspflichtige für mögliche Verletzungen des Kindes, die auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen sind. OLG Oldenburg, Urteil vom 12.04.1994, Az. 5 U 161/93

 

 

 

 

 
 
 
 
 
 

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