Mietrecht A-Z - Kleingartenpachtverträge

 
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Kleingartenpachtverträge
Insofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, sind bezüglich Kleingartenpachtverträge, die gängigen Regeln für Pachtverträge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden. Bei einem Zwischenpachtvertrag handelt es sich um einen Pachtvertrag bezüglich eines Grundstücks, das zur Einrichtung von Kleingärten dient und in solcher Form weiterverpachtet werden sollen. Auch hier sind die Vorschriften für Pachtverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden. Ein solcher Zwischenpachtvertrag kann jedoch nur mit gemeinnützigen Kleingartenorganisationen oder direkt mit der Gemeinde abgeschlossen werden.

 

 

 

Kündigung Kleingartenvertrag
In Schriftform sind Kündigungen von Kleingartenverträgen einzureichen. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Kleingartenvertrag durch den Verpächter fristlos gekündigt wird. Dies ist der Fall, wenn der Pächter drei Monate mit den Zahlungen im Rückstand ist und zwei Monate nach Eingang einer schriftlichen Mahnung die Zahlungen nicht leistet. Weiterhin kann ein Pächter fristlos gekündigt werden, wenn er oder seine Gäste den Frieden der Kleingartengemeinschaft derart nachhaltig stört, dass eine Weiterführung des Pachtvertrages nicht mehr möglich ist.

 

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