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Mietrecht A-Z - Kleingartenpachtverträge
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Kleingartenpachtverträge
Insofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, sind
bezüglich Kleingartenpachtverträge, die gängigen Regeln für
Pachtverträge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden.
Bei einem Zwischenpachtvertrag handelt es sich um einen
Pachtvertrag bezüglich eines Grundstücks, das zur
Einrichtung von Kleingärten dient und in solcher Form
weiterverpachtet werden sollen. Auch hier
sind die Vorschriften für Pachtverträge nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch anzuwenden. Ein solcher
Zwischenpachtvertrag kann jedoch nur mit gemeinnützigen
Kleingartenorganisationen oder direkt mit der Gemeinde
abgeschlossen werden. |
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Kündigung Kleingartenvertrag
In Schriftform sind Kündigungen von
Kleingartenverträgen einzureichen. Unter gewissen
Voraussetzungen ist es möglich, dass ein Kleingartenvertrag
durch den Verpächter fristlos gekündigt wird. Dies ist der
Fall, wenn der Pächter drei Monate mit den Zahlungen im
Rückstand ist und zwei Monate nach Eingang einer
schriftlichen Mahnung die Zahlungen nicht leistet. Weiterhin
kann ein Pächter fristlos gekündigt werden, wenn er oder
seine Gäste den Frieden der Kleingartengemeinschaft derart
nachhaltig stört, dass eine Weiterführung des Pachtvertrages
nicht mehr möglich ist. |
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