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Mietrecht A-Z - Kinderlärm |
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Kinderlärm
Auch bei Kinderlärm zeigen die Gerichte eine höhere
Toleranzgrenze. So muss Kinderlärm geduldet werden, wenn die
gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und der Lärm die
gewöhnliche Belästigungsgrenze nicht überschreitet. Sowohl
innerhalb als auch außerhalb einer Wohnung muss Kinderlärm
geduldet werden, wenn es die üblichen Spielgeräusche und
Schritte sind. Hierbei stellt sich die Frage, was hier unter
„üblich“ zu verstehen ist. Unübliche Geräusche sind z. B.
das Tennisspiel in einer Wohnung, starkes Trampeln zur
Schlafenszeit oder an Sonn- und Feiertagen. Ebenfalls nicht
geduldet werden muss das Bolzspiel von Erwachsenen am Abend. |
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