Höhe der Kaution für einen gewerblichen Mietvertrag

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 
Auch deutlich mehr als drei Monatsmieten sind möglich

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 28.05.09 unter Az. 10 U2/09 über die Höhe der Kaution für einen gewerblichen Mietvertrag. Im konkreten Fall war es darum gegangen, dass ein Mieter laut Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt fünf Monatsmieten Kaution zu leisten hatte.

Im Verlauf der Mietzeit fand der Mieter einen Mangel, kürzte die Miete und der Vermieter zog die Bürgschaft über die Mietkaution, um die ausstehende Miete zu verrechnen. Der Mieter bestand auf eine Rückzahlung mit der Begründung, die Höhe der Mietkaution sei sittenwidrig.

Das Gericht befand die Höhe jedoch nicht als sittenwidrig. Denn während für private Mieträume die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt ist, kann die Höhe bei gewerblichen Mietverträgen frei bestimmt werden. Auch deutlich mehr als drei Monatsmieten sind im Rahmen des Möglichen. Sofern das Sicherungsinteresse des Vermieters begründet werden kann, sind auch sechs Monatsmieten möglich.

Der Vermieter hatte sich somit weder sittenwidrig noch unangemessen verhalten. Auch sein Sicherungsinteresse konnte ihm nicht abgesprochen werden. Insofern hatte er sich vollkommen korrekt verhalten.

 
 

Mietrecht A-Z