|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Höhe der Kaution für einen gewerblichen Mietvertrag
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Auch deutlich
mehr als drei Monatsmieten sind möglich |
|
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 28.05.09 unter
Az. 10 U2/09 über die Höhe der Kaution für einen
gewerblichen Mietvertrag. Im konkreten Fall war es darum
gegangen, dass ein Mieter laut Mietvertrag für ein
Gewerbeobjekt fünf Monatsmieten Kaution zu leisten hatte.
Im Verlauf der Mietzeit fand der Mieter einen Mangel, kürzte
die Miete und der Vermieter zog die Bürgschaft über die
Mietkaution, um die ausstehende Miete zu verrechnen. Der
Mieter bestand auf eine Rückzahlung mit der Begründung, die
Höhe der Mietkaution sei sittenwidrig.
Das Gericht befand die Höhe jedoch nicht als sittenwidrig.
Denn während für private Mieträume die Kaution auf maximal
drei Monatsmieten begrenzt ist, kann die Höhe bei
gewerblichen Mietverträgen frei bestimmt werden. Auch
deutlich mehr als drei Monatsmieten sind im Rahmen des
Möglichen. Sofern das Sicherungsinteresse des Vermieters
begründet werden kann, sind auch sechs Monatsmieten möglich.
Der Vermieter hatte sich somit weder sittenwidrig noch
unangemessen verhalten. Auch sein Sicherungsinteresse konnte
ihm nicht abgesprochen werden. Insofern hatte er sich
vollkommen korrekt verhalten. |
|
|
|
|
|
|
|
|