Prozesskosten bei Klage wegen Kautionsrückzahlung
 
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Wenn im Mietvertrag eine Frist für die Abrechnung und die Rückzhalung von einer Mietkaution vereinbart ist, dann kommt der Vermieter in Verzug, wenn er diese Frist nicht einhält. Gleichzeitig gibt er mit dem Verzug dem Mieter einen Anlass zur Klageerhebung.

Dafür bedarf es keiner vorherigen Mahnung durch den Mieter. Dem Vermieter sind in diesem Fall auch die Prozesskosten aufzuerlegen. Dies ist auch der Fall, wenn sich der Anspruch auf Abrechnung und Rückzahlung sich nach der Anklageerhebung erledigt hat.

 
 
 
 
 
 
 
 

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