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Kaution Rückgabe Sparbuch |
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Beim Abschluss eines Mietvertrages erbrachte ein Mieter in
Form eines Sparbuches eine Mietsicherheit. In der
Mietwohnung entstand später ein Wasserschaden, für den der
Vermieter den Mieter auf Schadensersatz verklagte. Der
Vermieter hatte den Schaden jedoch nicht verschuldet, sodass
die Klage abgewiesen wurde. In der Zwischenzeit hatte der
Mieter gekündigt und verlangte die Kaution nach seinem
Auszug zurück. Der Vermieter jedoch verweigerte die Rückgabe
des Sparbuchs.
Er rechnete die durch den Prozess mit dem Mieter
entstandenen Prozesskosten auf. Im Mai 2010 stellte das
Landgericht in Duisburg verbindlich fest, dass die
Mietkaution grundsätzlich nur der Absicherung von
Mietausfällen und Schadensersatzansprüchen wegen nicht
durchgeführter Schönheitsreparaturen oder Beschädigung der
Mieträume dient. Sind in einem Mietverhältnis dem Vermieter
Prozesskosten entstanden, weil der Mieter unberechtigt gegen
ihn geklagt hat, können die Kosten nicht nur die
Mietsicherheit gedeckt werden (LG Duisburg, Urteil v.
18.05.10, Az. 13 S 58/10). |
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