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Kaution bei Insolvenz
Das LG Braunschweig beschäftigte sich unter Az. 6 S 60/09
und Urteil vom 22.12.2009 mit der Frage, was mit der
Mietkaution geschieht, wenn der Vermieter insolvent ist.
Ein
Vermieter von Büroräumen hatte Insolvenz angemeldet. Im Zuge
der Verwaltung wurden die vermieteten Büroräume versteigert.
Ein Mieter aus Zeiten vor der Insolvenz verlangte vom neuen
Vermieter die Rückzahlung der Kaution, nachdem er das
Mietverhältnis beendet hatte.
Das Gericht war grundsätzlich
der Meinung, dass der neue Vermieter in die Verpflichtungen
des alten Vermieters eingetreten war. Da aber die Kaution in
die Insolvenzmasse eingeflossen war, traf dies hier nicht
zu.
Denn auch der Mieter ist
verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Kaution
insolvenzfest angelegt wird.
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