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Nachbarn
müssen Kampfhunde nicht dulden |
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Kampfhunde: Nachbarn müssen
Kampfhunde nicht dulden
Kampfhunde stellen eine potenzielle Gefahr dar, die zu
keinem Zeitpunkt vollständig ausgeschlossen werden kann. Zu
diesem Urteil kam das LG Gießen, das einem Mieter das Recht
auf die Haltung von Bullterriern mit eben dieser Begründung
verweigerte. Dabei sei es unerheblich, ob die Kampfhunde
bisher negativ aufgefallen sind oder nicht, da es in der
Natur eines Kampfhunds läge, plötzlich und ohne
ersichtlichen Grund anzugreifen.
Für Vermieter bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind
Kampfhunde aus ihrem Mietshaus zu entfernen, sofern dies von
mindestens einer Partei gewünscht wird. Im Zweifelsfall muss
die Räumung auf gerichtlichem Wege erwirkt werden
(Landgericht Gießen 1 S 128/94) |
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