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Mietrecht A-Z - Kakerlaken
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Kakerlaken
Massenhaft auftretendes Ungeziefer löst bei Menschen in den
allermeisten Fällen Ekelgefühle aus, dies ist besonders dann
der Fall, wenn von diesem eine Gesundheitsgefährdung
ausgeht. Eine solche Gesundheitsgefährdung geht auch von
Schaben und Kakerlaken aus, die deutsche Schabe
beispielsweise ist Überträger von Krankheiten, verursacht
Fäulnisbakterien und allergische Reaktionen. Aber auch das
durch die Kakerlaken auftretende Ekelgefühl, kann schon
körperliche Beschwerden auslösen.
Neben physischen Symptomen wie Brechreiz, löst der Anblick
von Kakerlaken oft psychische Beschwerden aus, die einem
Mieter langfristig gesehen das Leben in der befallenen
Wohnung unerträglich machen und der somit zu einer
fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus besonderem Grund
und weiterhin zu einer Mietminderung berechtigt wird.
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. Juni 1989, Az: 13 B
S 123/88) |
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Ist eine
Behandlung mit Insektiziden einfach durchführbar und ohne
Gesundheitsrisiken für den Mieter Erfolg versprechend, hat
der Mieter keinen Anspruch auf eine fristlose Kündigung oder
Mietminderung.
In einem Fall des Oberlandgerichts Stuttgart entschied die
Rechtssprechung gegen die Ansprüche der Mieter. In dem aus
dem 14. Jahrhundert stammenden Gebäude traten nämlich nur
gelegentlich Schaben auf und dies war weiterhin vom
Hygieneverhalten der Mieter abhängig. (Oberlandgericht
Stuttgart 2. Zivilsenat, Urteil vom 10. Januar 1997, Az: 2 U
163/96) |
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