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Irrtümer Mietrecht
Das Mietrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsthemen in
Deutschland. Kein Wunder, dass es in diesem Bereich auch
sehr viele Irrtümer gibt. Einer der größten Irrtümer ist,
dass viele Mieter davon ausgehen, dass sie ihrem Vermieter
nur drei Nachmieter vorschlagen müssen, um vorzeitig aus dem
Mietvertrag ausscheiden zu können. Richtig ist allerdings,
dass es keine gesetzlich geregelte Nachmieter-Regelung gibt.
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Irrtümer Mietrecht
Der Vermieter muss den Mieter nicht nach drei abgelehnten
Nachmietern frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Jedoch
ist es Mieter und Vermieter freigestellt, bei Anschluss des
Mietvertrags die Nachmieter-Regelung festzulegen. Der zweite
weit verbreitete Irrtum liegt darin, dass Mieter meinen, sie
müssen vor der Untervermietung den Vermieter um Erlaubnis
bitten. Nach dem neusten Mietrecht haben Mieter einen
Anspruch auf die Zustimmung, wenn ein berechtigtes Interesse
vorliegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der
Lebenspartner mit in die Wohnung einziehen soll. Ein dritter
weit verbreiteter Irrtum liegt darin, dass Mieter zwingend
eine Maklerprovision bezahlen müssen. Dies ist aber nur dann
der Fall, wenn sie sich dazu im Vorfeld beispielsweise durch
eine Maklervereinbarung, verpflichtet haben. |
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