Irrtümer Mietrecht
 
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Irrtümer Mietrecht
Das Mietrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsthemen in Deutschland. Kein Wunder, dass es in diesem Bereich auch sehr viele Irrtümer gibt. Einer der größten Irrtümer ist, dass viele Mieter davon ausgehen, dass sie ihrem Vermieter nur drei Nachmieter vorschlagen müssen, um vorzeitig aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können. Richtig ist allerdings, dass es keine gesetzlich geregelte Nachmieter-Regelung gibt.

 

 

Irrtümer Mietrecht
Der Vermieter muss den Mieter nicht nach drei abgelehnten Nachmietern frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Jedoch ist es Mieter und Vermieter freigestellt, bei Anschluss des Mietvertrags die Nachmieter-Regelung festzulegen. Der zweite weit verbreitete Irrtum liegt darin, dass Mieter meinen, sie müssen vor der Untervermietung den Vermieter um Erlaubnis bitten. Nach dem neusten Mietrecht haben Mieter einen Anspruch auf die Zustimmung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Lebenspartner mit in die Wohnung einziehen soll. Ein dritter weit verbreiteter Irrtum liegt darin, dass Mieter zwingend eine Maklerprovision bezahlen müssen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn sie sich dazu im Vorfeld beispielsweise durch eine Maklervereinbarung, verpflichtet haben.

 

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