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Internetfernsehen statt Parabolantenne?
Grundsätzlich kann auch deutschen Bürgern ausländischer
Herkunft ein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne
zustehen, um den sprachlichen und kulturellen Bezug zum
Heimatland aufrecht zu erhalten. Hierbei ist jedoch die
technische Weiterentwicklung zu berücksichtigen, sodass der
Mieter auch auf den eventuell kostenintensiveren Weg des
Internetfernsehens verwiesen werden kann, entschied das AG
Frankfurt/M. Ein Anspruch auf die Installation einer
Parabolantenne steht dem Mieter dann zu, wenn ein Rückgriff
auf Internetfernsehen nicht möglich ist. Hierfür ist der
Mieter in der Beweispflicht.
Kommentar
Im Rahmen der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
mit Internetanschlüssen scheint es in Zukunft fraglich, ob
weitere Urteile zum Anbringen von Parabolantennen zu
erwarten sind. Die rasante Weiterentwicklung der technischen
Möglichkeiten (Handyfernsehen) wird den Mietern zukünftig
die Darlegung eines Anspruchs auf Anbringen einer
Parabolantenne erschweren.
Autor: Tilko Methfessel - Fundstelle: AG Frankfurt/M.,
Urteil vom 21. Juli 2008, 33 C 3540/07-31, Info M 2008, S.
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